Allgemeinverfügung – Corona – Vollzug Infektionsschutzgesetz
Landkreis Zwickau, vom 12.Oktober 2020
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat der Landkreis Zwickau neue Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen.
Wie das Landratsamt mitteilte, ist die Verfügung ab sofort und somit auch für den BSV Limbach-Oberfrohna e.V. gültig.
Allgemeinverfuegung_Corona_VollzugInfektionsschutzgesetz_LandkreisZwickau_12_Okt_2020
In städtischen Sportstätten sind diese Maßnahmen einzuhalten. U.a. sind gemäß I Nr. 1 der beigefügten Allgemeinverfügung personenbezogene Daten, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Zeitraum des Besuches zur Nachverfolgung von Infektionen der Teilnehmer/Besucher zu erheben. Die Erhebung der Daten muss durch Sie als Nutzer für die jeweilige Trainingseinheit/Punktspiel/Wettkampf …. erfolgen.
Auch haben die neuen Regelungen Einfluss auf eventuell bereits genehmigte Hygienekonzepte und andere Dinge, die im Verein eventuell gerade geplant werden.