Schließung Sportstätten Limbach-Oberfrohna – 16.03.2021

Schließung Sportstätten Limbach-Oberfrohna – 16.03.2021

Hallo Übungsleiter,
anbei erhaltet ihr nachfolgend die gestrige Mitteilung unserer Stadtverwaltung zu den derzeit aktuellen Corona-Bestimmungen und somit ist der Vereinssport im Freien/ Außenbereich ab heute wieder UNTERSAGT !
Sportliche Grüße
Euer Vorstand!

 

Hallo Sportvereine von Limbach-Oberfrohna,

im Landkreis Zwickau ist der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden.

Daher hat der Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung zu den unten beschriebenen Lockerungen von Schutzmaßnahmen, auch für den Bereich Sport, aufgehoben.

Ab 16. März 2021 dürfen daher die Außensportanlagen der Stadt Limbach-Oberfrohna nicht mehr genutzt werden.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronny Friedrich
Fachbereich Bildung & Kultur
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Rathausplatz 1 | 09212 Limbach-Oberfrohna

 

 

Öffnung Sportstätten Limbach-Oberfrohna – 09.03.2021

Hallo liebe BSV Übungsleiter und Trainer,
die Limbacher Stadtverwaltung hat uns zu den derzeit aktuellen Corona Bestimmungen und somit zu den ersten leichten Lockerungen im Vereinssport im Außenbereich informiert.
Es besteht für unsere Kinder unter 15 Jahre die Möglichkeit sich gemeinsam zu treffen und zusammen sich im Außenbereich zu bewegen.
Wir als Vorstand möchten an dieser Stelle nochmals besonders darauf hinweisen, dass strickt darauf zu achten ist, das kein direkter Körperkontakt untereinander in den Übungseinheiten besteht und die Hygeniemaßnahmen strickt eingehalten werden.
Hoffen wir alle gemeinsam, dass auch für die anderen Altersgruppen auch bald Lockerungen kommen.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Euer Vorstand

 

Hallo Sportvereine von Limbach-Oberfrohna,

der Landkreis Zwickau hat gestern in seiner Allgemeinverfügungen Lockerungen im Bereich Sport wie folgt verfügt.

Individualsport ist alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im  Außenbereich,  auch  auf  Außensportanlagen im Gebiet des Landkreises Zwickau zugelassen.

Damit können die Außensportanlagen der Stadt Limbach-Oberfrohna ab 9. März 2021 im oben beschriebenen Umfang und im Rahmen der vereinbarten Trainingszeiten genutzt werden. In den Sozialgebäuden können WC genutzt werden.

Die Nutzung von Duschen, Umkleiden und Vereinsräume sind weiterhin für die Nutzung untersagt!

Es sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten!

Der Landessportbund Sachsen gibt in seinen FAQ Bereich Hinweise zu genaueren Definitionen, so auch wie nachfolgend zum Kontaktsport:

Was ist unter Kontaktsport und was ist unter kontaktfreiem Sport zu verstehen?

Die Vorschriften der Verordnung haben diese Begriffe bisher nicht verwendet. Weder die Verordnung noch ihre Begründung geben eine Definition. Da nicht auf Sportarten oder Disziplinen Bezug genommen wurde, ist die jeweils konkrete Betätigung zu betrachten. Kontaktfrei bedeutet ohne Berührung der Sportler. Im Falle eines kontaktfreien Betriebs ist sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen den Sporttreibenden oder Dritten nicht stattfindet. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet. Beim Kontaktsport ist Körperkontakt gestattet, sowohl durch andere Sportler als auch durch Dritte.

Beispiele:

Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport

Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport

Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport

Weiterer Informationen finden Sie unter: https://www.sport-fuer-sachsen.de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-faq/ . Diese und Hilfestellung Ihrer Fachverbände sollten Sie für den Trainingsstart nutzen.

 

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna